Historie

1973

Der Deutsche Bildungsrat empfiehlt in seinem Gutachten “Zur pädagogischen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder“ für die Früherkennung und Frühförderung neben den zentralen klinischen Einrichtungen (Sozialpädiatrische Zentren) die Schaffung von flächendeckenden, über das Land verteilen dezentralisierten und somit familiennahen kleineren Einheiten, sogenannten “Frühförderstellen“.

1974

In Aschaffenburg entstehen im Rahmen eines Modelversuchs zum “1. Bayerischen Landesplan für Behinderte“ an den Förderschulen für Sprachbehinderte, Körperbehinderte und geistig behinderte Kinder die ersten Frühförderabteilungen, die im mobil-ambulanten Dienst entwicklungsverzögerte und behinderte Kleinkinder betreuen.

1982

Die Frühförderung der Schule für Körperbehinderte zieht aus dem “Alten Schweinheimer Schulhaus“ in zwei renovierte Stockwerke des Anwesens Aschaffenburg, Elisenstraße 9. Sie ist nun zentral gelegen, räumlich und inhaltlich neutral, so dass den Eltern die mögliche Schwellenangst vor einer Sondereinrichtung genommen wird.

Zwei Kolleginnen aus der Sprachheilschule kommen in den beiden folgenden Jahren in einer offenen Kooperation hinzu.

Die Lebenshilfe unterhält ihrerseits in der Innenstadt die Frühförderstelle “Kinderhilfe“ mit überwiegend mobilem Förderangebot.

1989

Einweihung der gemeinsamen Frühförderstelle von Verein zur Förderung und Betreuung spastisch Gelähmter und anderer Körperbehinderter e.V. Würzburg und dem Caritasverband für die Diözese Würzburg e. V. , nachdem das Haus über drei Etagen umgebaut und von Grund auf renoviert wurde. Inzwischen betreut hier ein zwölfköpfiges Team im Jahresdurchschnitt 140 Kinder.

1991

Der Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. Würzburg, die Caritas-Schulen gGmbH Würzburg sowie die Lebenshilfe Aschaffenburg e. V. beschließen in gemeinsamer Kooperation die “Frühförderstelle Aschaffenburg Stadt und Land“ in der Elisenstraße 9 als zentrale Anlaufstelle anzusiedeln. Alle Angebote kommen nun aus einem Hause, fachliche Kompetenz wird gebündelt, Konkurrenz vermieden, Synergieeffekte geschaffen, Übersicht für betroffene Familien und kooperierende Fachleute hergestellt.

2001

Mit dem SGB IX wurde Mitte erstmalig eine eigenständige bundesgesetzliche Grundlage für die interdisziplinäre Frühförderung geschaffen. Medizinisch- therapeutische und heilpädagogische Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung sowie die Beratung der Eltern sollen in einem interdisziplinären Prozess unter Berücksichtigung der Familie und des sozialen Umfeldes als Komplexleistung erbracht werden. Diese Komplexleistung wird getragen durch eine integrierte und einheitliche Leistungserbringung durch die Rehabilitationsträger Krankenkassen und örtliche Sozialhilfeträger sowie in Bayern zusätzlich durch die Finanzierung von Sonderschullehrern und Heilpädagogen.

2002

Inzwischen betreuen 18 Mitarbeiterinnen 240 Kinder im Jahresdurchschnitt, so dass sich die Konferenz der Kooperationspartner angesichts der räumlichen Enge entscheidet, das Haus auszubauen.

Die Frühförderstelle wird völlig neu strukturiert, ausreichend Raum für Beratung, Diagnostik, Förderung, Besprechung, Konferenzen und Seminare sowie modernste Computer-Netzwerk-Arbeitsplätze werden geschaffen. Die feierliche Übernahme der erweiterten und modernisierten Frühförderstelle ist am 03.07.2002.

2003

Die Frühförderverordnung (FrühV) wird am im Bundesrat verabschiedet, lässt allerdings eine Reihe wichtiger Fragen zur konkreten Umsetzung der Maßnahmen offen. Dessen ist sich auch der Gesetzgeber bewusst, denn er weißt in FrühV § 2 Abs. 2 wohlweißlich darauf hin, dass: „..Näheres zu den Anforderungen an interdisziplinäre Frühförderstellen (..) durch Landerahmenempfehlungen geregelt werden (kann)“.

2006

Die kommunalen Spitzenverbände, die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände, die Trägerverbände der Interdisziplinären Frühförderung und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns schließen am 19.05.2006 den Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern. Er löst die Zusatzvereinbahrungen zur Pflegesatzvereinbahrung aus den Jahren 1983/1989 ab.

2006

Die Interdisziplinäre Frühförderstelle Aschaffenburg erhält ab 01.10.2006 die Zulassung zur Durchführung der Komplexleistung im Rahmen der Interdisziplinären Frühförderung durch die Stadt Aschaffenburg, Amt für soziale Leistungen, im Einvernehmen mit den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern.